Seit ihrer Gründung unterstützt die Rheintaler Kulturstiftung mit grossem Engagement die Kultur im St. Galler Rheintal. Gefördert werden Kulturschaffende oder Kultur-Institutionen, welche hier domiziliert sind oder einen Bezug zum Rheintal haben.
Die Rheintaler Kulturstiftung wird von den zwölf Rheintaler Gemeinden und dem Amt für Kultur des Kantons St. Gallen getragen.
Welche Förderarten gibt es?
Es stehen unterschiedliche Förderarten zur Verfügung:
Was wird unterstützt?
Es werden in erster Linie Projekte mit folgenden Schwerpunkten unterstützt: Theater, Tanz, Musik, Literatur, bildende Kunst, Film, angewandte Kunst, Geschichte undGedächtnis sowie Vermittlung und Austausch.
Wer ist zuständig?
Die Zuständigkeit orientiert sich am Grad der Ausstrahlung eines kulturellen Vorhabens bzw. einer Kulturinstitution sowie an der Höhe des Projekt- oder Jahresbeitrags. Folgendes muss erfüllt sein, um eine Eingabe bei der Rheintaler Kulturstiftung (Geschäftsstelle Verein St.Galler Rheintal) zu tätigen:
Schritte zur Gesuchseingabe
Für die Einreichung von Gesuchen an die Rheintaler Kulturstiftung gilt folgendes:
Alle Gesuche müssen mind. acht Wochen vor Druck der Werbemittel eingereicht werden.
Gesuche bis 5’000.– Franken: ganzjährig
Die Rheintaler Kulturstiftung behandelt diese Gesuche im sogenannten Kleinverfahren. Dies bedeutet, die Bearbeitung des Gesuchs erfolgt innerhalb von acht Wochen.
Gesuche über 5’000.– Franken:
Diese Gesuche werden jeweils an den Sitzungen der Rheintaler Kulturstiftung behandelt.
Die Sitzungsdaten im 2024:
Freitag, 22. November 2024 (Eingabefrist: 01. November 2024)
Lotteriefonds
Eingabefrist für den Lotteriefonds beim Amt für Kultur ist jährlich am 20. Februar und am 20. August.
Projekt darf zum Zeitpunkt des Kantonsratsentscheids nicht abgeschlossen sein.
Initiieren
Unterstützen
Begleiten
Informieren
Bilden
Verbinden