Förderung

Seit ihrer Gründung unterstützt die Rheintaler Kulturstiftung mit grossem Engagement die Kultur im St. Galler Rheintal. Gefördert werden Kulturschaffende oder Kultur-Institutionen, welche hier domiziliert sind oder einen Bezug zum Rheintal haben.
Die Rheintaler Kulturstiftung wird von den zwölf Rheintaler Gemeinden und dem Amt für Kultur des Kantons St. Gallen getragen.

Welche Förderarten gibt es?
Es stehen unterschiedliche Förderarten zur Verfügung:

  • Projektbezogene Kulturförderbeiträge
  • Programmbeiträge für Kulturinstitutionen mit Jahresprogrammen
  • Leistungsvereinbarungen über Betriebsbeiträge für grössere Kulturinstitutionen

 

Was wird unterstützt?
Es werden in erster Linie Projekte mit folgenden Schwerpunkten unterstützt: Theater, Tanz, Musik, Literatur, bildende Kunst, Film, angewandte Kunst, Geschichte undGedächtnis sowie Vermittlung und Austausch.

Wer ist zuständig?
Die Zuständigkeit orientiert sich am Grad der Ausstrahlung eines kulturellen Vorhabens bzw. einer Kulturinstitution sowie an der Höhe des Projekt- oder Jahresbeitrags. Folgendes muss erfüllt sein, um eine Eingabe bei der Rheintaler Kulturstiftung (Geschäftsstelle Verein St.Galler Rheintal) zu tätigen:

  • Beiträge an regional ausstrahlende Projekte/Institutionen bis zu 10’000 Franken
  • Projekte, die kantonal oder national ausstrahlen (Amt für Kultur zuständig, Rheintaler Kulturstiftung ist Anlauf- und Koordinationsstelle)
  • Beiträge an Projekte/Institutionen ab 10’000 Franken (Amt für Kultur bzw. Regierung und des Kantonsrats (Lotteriefonds) zuständig, Rheintaler Kulturstiftung ist Anlauf- und Koordinationsstelle)
  • Projekte mit kommunaler Ausstrahlung (an jeweilige Gemeindekanzlei) 

 

Projekteingabe - Gesuch Förderbeiträge

Schritte zur Gesuchseingabe

  1. Gesuche eingeben
    Die Gesuche, und nach Abschluss der Projekte auch die Abrechnungen, werden über ein gemeinsames Onlineformular gleichzeitig allen ausgewählten Förderorganisationen (auch dem Lotteriefonds) zugestellt.
  2. Benötigte Unterlagen bereitstellen
    Damit die Geschäftsstelle der Rheintaler Kulturstiftung Ihr Projekt beurteilen und anschliessend an den Stiftungsrat weitergeben kann, muss, mind. 8 Wochen vor Druck der Werbemittel, folgendes eingereicht werden:
    vollständig ausgefülltes Online-Gesuchsformular;
    Projektbeschrieb;
    Details zu Budget und Finanzierung;
    ggf. Ansichts- oder Hörmaterial
  3. Labeling
    Die Rheintaler Kulturstiftung tritt als Institution der Kulturförderung auf. Wir werden nie als Sponsor bezeichnet. Das Wording lautet immer: «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an». Bitte benutzen Sie dafür das Logo bei Downloads.
  4. Abrechnung einreichen nach Abschluss des Projektes 
  5. Danach erfolgt die Auszahlung

Daten Gesuchseingabe 2024

Für die Einreichung von Gesuchen an die Rheintaler Kulturstiftung gilt folgendes:
Alle Gesuche müssen mind. acht Wochen vor Druck der Werbemittel eingereicht werden.

Gesuche bis 5’000.– Franken: ganzjährig
Die Rheintaler Kulturstiftung behandelt diese Gesuche im sogenannten Kleinverfahren. Dies bedeutet, die Bearbeitung des Gesuchs erfolgt innerhalb von acht Wochen.

Gesuche über 5’000.– Franken:
Diese Gesuche werden jeweils an den Sitzungen der Rheintaler Kulturstiftung behandelt.
Die Sitzungsdaten im 2024:
Donnerstag, 27. Juni 2024 (Eingabefrist: 06. Juni 2024)
Freitag, 13. September 2024 (Eingabefrist: 23. August 2024)
Freitag, 22. November 2024 (Eingabefrist: 01. November 2024)

Lotteriefonds
Eingabefrist für den Lotteriefonds beim Amt für Kultur ist jährlich am 20. Februar und am 20. August.
Projekt darf zum Zeitpunkt des Kantonsratsentscheids nicht abgeschlossen sein.